Veranstaltungen in der Friedel
23. November: Sicherungsverwahrung
Wusstet du, dass man in Deutschland unabhängig von seiner Schuld eingesperrt werden kann? Dass manche nicht raus kommen,
obwohl sie ihre Strafe längst abgesessen haben? Dass Gesetze angewendet werden, die erst nach der Tat geschaffen wurden?
Und dass man ohne Prozess jahrelang in den Knast kommen kann?
In Deutschland rühmt man sich gerne eines besonders fortschrittlichen Rechtssystems, in dem nicht gerächt, sondern
resozialisiert wird, die Todesstrafe schon lange als menschenunwürdig entlarvt ist und auch den Schlimmsten unter uns noch
ihre Menschenrechte gegönnt werden. Aber entspricht dieses Selbstbild der Wirklichkeit? Denn sobald in den Medien von sog.
»Kinderschändern« die Rede ist, heißt es ganz schnell: »Wegsperren für immer!«. Und genau das ermöglicht hierzulande die
Sicherungsverwahrung: Erscheinen Verurteilte nach Ablauf ihrer Haftstrafe immer noch »für die Allgemeinheit gefährlich«,
können sie ohne neue Verurteilung unbegrenzt weiter gefangen gehalten werden - ohne »Lebenslang«, aber ein Leben lang.
Mit dem Hauptargument Kindesmissbrauch muss das aber nichts zu tun haben, die Regelung wurde auch bei Betrug oder Diebstahl
angewendet. Sie wurde von deutschen Gerichten und Gesetzgebern immer weiter ausgebaut, bis der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte sie für teilweise menschenrechtswidrig erklärte. Deshalb wird nun an einer Neuregelung gearbeitet. Wie genau
die Sicherungsverwahrung funktioniert und wie mit ihr in den Medien umgegangen wird, was an ihr rechtswidrig war, wie sie in
Zukunft aussehen könnte und ob sie wirklich zu mehr Sicherheit führt beleuchtet Rechtsanwalt Sebastian Scharmer vom
Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).
Mittwoch, 23.11.2011 um 20h in der Friedel 54
(Friedelstraße 54, U Hermannplatz) - Eine Veranstaltung der Kritischen Jurist_innen an der FU mit Rechtsanwalt Sebastian Scharmer.